Auf Grundlage von § 4 der Satzung über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung des Münchner Stadtmuseums in Verbindung mit Art. 56 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung sowie Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ergeht folgende

Hausordnung für das Münchner Stadtmuseum

Präambel:

Diese Hausordnung soll dazu beitragen, allen Besucher*innen den Besuch des Museums in angenehmer Atmosphäre zu ermöglichen. Sie dient insbesondere der Sicherheit der Besucher*innen sowie dem Schutz des Gebäudes, des jeweiligen Außengeländes und der im Gebäude befindlichen (Ausstellungs-) Gegenstände.

Geltungsbereich:

Die nachfolgende Hausordnung gilt in allen Gebäuden und auf allen Grundstücken des Münchner Stadtmuseums der Landeshauptstadt München mit Ausnahme der Von Parish Kostümbibliothek.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Museum zu diesem Zweck auch videoüberwacht wird.

  1. Die Hausordnung ist für alle Besucher*innen des Münchner Stadtmuseums verbindlich. Mit dem Betreten der Gelände des Münchner Stadtmuseums werden die darin aufgeführten Regelungen anerkannt.

  2. Die Besucher*innen haben sich so zu verhalten,
    •  dass keine anderen Personen behindert oder belästigt werden,
    •  dass die Kunst- und Einrichtungsgegenstände nicht gefährdet, beschädigt oder zerstört werden,
    •  dass die Sicherheit und die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht gefährdet werden.
  3. Bei hohem Besucheraufkommen oder aus anderen berechtigten Gründen kann das Museum ganz oder teilweise für den Besucherverkehr geschlossen warden, um die Sicherheit der Besucher*innen zu gewährleisten.

  4. In den speziell für Mitarbeiter*innen des Museums vorbehaltenen Bereichen ist der Aufenthalt unbefugter Personen nicht gestattet.

  5. Rettungswege sowie Durchgänge und Treppen sind frei zu halten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen. Der Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Notrufknopf, Fluchttür-Entriegelung etc.) ist strengstens untersagt.

  6. Informationen für Menschen mit Behinderung befinden sich auf der Unterseite zur Barrierefreiheit.

  7. Beim Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist grundsätzlich auf die anderen Besucher*innen Rücksicht zu nehmen.

  8. Kinder unter sechs Jahren dürfen die Ausstellungsräume grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener betreten. Erwachsene Begleiter*innen von Kindern und Jugendlichen sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich (Aufsichtspflicht). Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Personen verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtige Begleitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  9. Soweit Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden, ist das Fotografieren in den Ausstellungsräumenfür private Zwecke grundsätzlich gestattet. Insbesondere sind die Persönlichkeitsrechte der anderen Besucher*innen, der Mitarbeiterschaft und des Sicherheitspersonals zu beachten. Die Verwendung von Blitzlicht, Stativen oder Selfiesticks ist untersagt. Fotografieren für kommerzielle, wissenschaftliche oder journalistische Zwecke ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Münchner Stadtmuseums und nach entsprechender Antragsstellung erlaubt.

  10. Filmaufnahmen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Münchner Stadtmuseums erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist an die Abteilung Kommunikation des Münchner Stadtmuseums zu richten.

  11. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Ausstellungsobjekte zu berühren. In deren unmittelbarer Nähe darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbeizuführen. Die Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  12. Aus konservatorischen Gründen ist es nicht erlaubt, in den Ausstellungsflächen Leuchtmittel zu verwenden (z.B. Taschenlampen oder Smartphone-Taschenlampen).

  13. Tiere dürfen nicht in das Museumsgebäude mitgenommen werden; auf dem Gelände (Außenbereich) besteht grundsätzlich Leinenpflicht.
    • Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde und Assistenzhunde.
    • Verursacht der Hund Verunreinigungen, so sind diese zu beseitigen.
  14. Der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken in den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen einschließlich Kino und Foyer ist nicht gestattet. Das Rauchen (auch E-Zigarette) und der Konsum von Cannabis sind im gesamten Museumsgebäude sowie im Außenbereich (Innenhöfe) untersagt.

  15. Sämtliche Flächen und Räume sind sauber zu halten. Die Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden. Es ist ohne vorherige Erlaubnis untersagt, bauliche Anlagen, Mobiliar, sonstige Einrichtungen oder Wände zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder umzustellen.

  16. Sitzen, Liegen und Schlafen auf dem Boden ist in den Gebäuden inklusive der Treppenhäuser und in den Außenbereichen untersagt.

  17. Inline-Skaten, Skateboarden, die Nutzung von Scootern oder Ähnlichem ist in den Häusern und im jeweiligen Außengelände nicht gestattet, die Nutzung von Fahrzeugen aller Art bedarf der vorherigen Zustimmung des Münchner Stadtmuseums. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen.

  18. Gepäck und Kinderwagen dürfen aus Sicherheitsgründen nie unbeaufsichtigt stehen gelassen werden.

  19. Führungen durch das Museum werden grundsätzlich von Mitarbeiter*innen des Münchner Stadtmuseums bzw. durch vom Museum beauftragten Guides durchgeführt. Andere Führungen müssen grundsätzlich im Vorfeld beim Münchner Stadtmuseum (Buchungsservice der Kulturvermittlung) angemeldet werden.

  20. Jedwede gewerbliche Tätigkeit, die nicht mit ausdrücklicher, schriftlicher vorheriger Zustimmung erfolgt, ist im Hausrechtsbereich verboten. Das Durchführen von Werbemaßnahmen, Verteilen von Flugblättern, Handzetteln, Warenproben und Ähnlichem ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Abteilung Kommunikation des Münchner Stadtmuseums.

  21. Gegenstände, die im Museum gefunden werden, sind dem Sicherheitspersonal zu übergeben.

  22. Ausgeliehene Mediengeräte (z.B. Audioguides/Gruppenführungssysteme) sind nach dem Besuch der Ausstellungen oder Veranstaltungen unverzüglich dem Sicherheitspersonal zu übergeben. Sie dürfen insbesondere nicht vom Museumsgelände entfernt werden.

  23. Die Direktion übt, vertreten durch die Mitarbeiter*innen des Münchner Stadtmuseums, das Hausrecht aus. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist zur Sicherheit der Besucher*innen und zum Schutz der Objekte Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht beachtet, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden.

  24. Verstöße gegen die Hausordnung können in schwerwiegenden Fällen zu einem sofortigen Hausverbot und zur Strafanzeige führen.
    Hierzu zählen insbesondere: das Mitbringen und der Konsum von illegalen Drogen, der Konsum von Cannabis, der Konsum von Alkohol außerhalb der Gastronomiebereiche, das Mitbringen von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen, die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt, mutwillige Sachbeschädigung, Diebstahl, Randalieren, Beschimpfen oder Beleidigen von Personen, gewaltverherrlichende, rassistische, sexistische, LGBTIQ*-feindliche oder antisemitische Äußerungen, Verunreinigen der Häuser und der Außenanlagen, Betteln.

  25. Die Hausordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie wird zusätzlich auf der Website des Münchner Stadtmuseums veröffentlicht.

Besuchsinformation

Öffnungszeiten

Interimsausstellung “What the City. Perspektiven unserer Stadt” im historischen Zeughaus
Dienstag–Sonntag 11.00-19.00 Uhr
Eintritt frei

Filmmuseum – Vorstellungen
Dienstag / Mittwoch 18.30 Uhr und 21.00 Uhr
Donnerstag 19.00 Uhr
Freitag / Samstag 18.00 Uhr und 21.00 Uhr
Sonntag 18.00 Uhr

Das restliche Museum ist aufgrund der Generalsanierung aktuell geschlossen.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

S/U-Bahn Station Marienplatz
U-Bahn Station Sendlinger Tor
Bus 52/62 Haltestelle St.-Jakobs-Platz

Kontakt

St.-Jakobs-Platz 1
80331 München
Tel. +49-(0)89-233-22370
Fax +49-(0)89-233-25033
E-Mail stadtmuseum(at)muenchen.de
E-Mail filmmuseum(at)muenchen.de

Kinokasse Tel. +49-(0)89-233-24150

Informationen zur Von Parish Kostümbibliothek in Nymphenburg