Im Dezember 1998 wurden auf der Holocaust Konferenz in Washington insgesamt elf Punkte verabschiedet. Die Museen der unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich, ihre Bestände bezüglich ihrer Herkunft zu überprüfen und festzustellen, ob sich in ihren Sammlungen Kunstgegenstände befinden, die während des Nationalsozialismus unrechtmäßig enteignet worden sind.
Ein Jahr später bekräftigten die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände in der Berliner Erklärung diese Forderung und riefen deutsche Museen und Institutionen dazu auf, ihre Sammlungen nach "NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“ hin kritisch zu überprüfen.
Dieser Verpflichtung kommt auch das Münchner Stadtmuseum nach: Im September 2011 wurde in Kooperation mit der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung in Berlin ein zeitlich befristetes Forschungsprojekt eingerichtet. Dabei erstreckt sich die Untersuchung der Bestände mit lückenhafter Provenienz über die Sammlungsbereiche Gemälde, Handzeichnungen und Graphik, Skulptur und Plastik, Kunstgewerbe, Münzen und Medaillen sowie Textilien und Instrumente. Eng verknüpft mit der systematischen Überprüfung der Erwerbungen ist die Ankaufs- und Personalpolitik des Museums in den Jahren 1933 bis 1945. Nur so kann ein umfassendes Bild des Münchner Stadtmuseums in der Zeit des Nationalsozialismus entstehen. Die erarbeiteten Ergebnisse des Projektes werden in einer abschließenden Studie publiziert.
Das Münchner Stadtmuseum hat insgesamt acht Kunstgegenständen aus der Sammlung Emma Budge restituiert. Bei den dem Anwalt der Erbengemeinschaft übergebenen Kunstwerken handeltes sich um eine Bronzebüste des Kurfürsten Max Emanuel von Bayern, die Elfenbeinstatuette eines Scherenschleifers (Anfang 18. Jahrhundert), ein Elfenbeinhumpen in vergoldeter Fassung (17. Jahrhundert) sowie zwei Kelchdecken (17. Jahrhundert), ein Tabernakelvorhang, ein ovales Deckchen und ein Kasel. Das Stadtmuseum entspricht damit der Washingtoner Erklärung von1998 und der ein Jahr später erfolgten Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz.
Die genannten Kunstgegenstände waren im Oktober 1937 vom Münchner Stadtmuseum im Berliner Kunstversteigerungshaus Paul Graupe auf der Versteigerung des Nachlasses von Emma Budge (17.2.1852 - 14.2.1937) erworben worden. Nach dem Tod der jüdischen Sammlerin, die in Hamburg von 1903 bis 1937 eine der wohl bedeutendsten Kunst- und Kunsthandwerkssammlungen zusammengetragen hatte, ließen die nationalsozialistischen Behörden die gesamte Kollektion im August 1937 nach Berlin bringen. In zwei Versteigerungenvom 4. bis 6. Oktober sowie vom 6. bis 7. Dezember 1937 wurde diese umfangreiche Privatsammlung im Berliner Auktionshaus Paul Graupe verkauft. Der Versteigerungserlös wurde nicht an die Erben ausbezahlt, sondern auf Sperrkonten für das Deutsche Reich „gesichert“.
Unter den Käufern waren zahlreiche deutsche Museen. Neben dem Münchner Stadtmuseum hatte unter anderen das Landesmuseum Schwerin eine Statuette aus Böttgersteinzeug erworben, die ebenfalls an die Erben von Emma Budge restituiert wurde. Das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe leistete eine Entschädigungszahlung an die Erben für zwei 1937 in Berlin erworbene Silberbecher. Das Bremer Focke-Museum restituierte eine Skulptur und ein Wappenkissen an die Erbengemeinschaft. Der größte Teil der Ende 1937 in Berlin versteigerten Kunstsammlung von Emma Budge gilt bis heute als verschollen.